Sonntag, 22. Februar 2015
Vergleichende Rechtspflege
tagesschauder, 12:05h
Ein weiterer Imam hat bestätigt, dass die Ehefrau sich nie verweigern darf, wenn der Mann ran will.
Na, das wird einen #@ufschrei geben, was?
Ach, nein, wird es nicht. Der darf das ja, das ist Inhalt seines Glaubens.
Und überhaupt, glauben das nicht sowieso alle Männer und war das nicht auch bei uns auch herrschende Rechtsprechung?
Bei uns ist das jetzt auch, die Predigt wurde bei uns vorgenommen.
Wenn man mit „bei uns“ früher meint, übersieht man die Synchronität, als handelte die Predigt im siebten Jahrhundert und nicht im einundzwanzigsten.
Die Urteile, auf die sich die Islamverteidiger dabei stützen, waren zumeist Scheidungsurteile, man begründete die Scheidung damit, dass die Ehe die Gewährung beinhalte und dauerhafte Verweigerung ehewidrig sei. Es gab auch, das soll nicht übersehen werden, Strafurteile, die eine Art Notwehr gegen die Verweigerung als Rechtfertigung anführten. Diese Rechtsprechung war bereits in der alten Bundesrepublik heftig kritisiert worden. Deshalb wäre das Argument „das war auch bei uns so“ nur dann eins, wenn man sagen könnte: und da finden wir das gut.
Wir werden uns noch nach dieser Rechtsprechung zurücksehen, als die ehelichen Pflichten aus dem Vertrag gleichrangiger Partner abgeleitet wurden und nicht von einem Moschusochsen verkündet.
Na, das wird einen #@ufschrei geben, was?
Ach, nein, wird es nicht. Der darf das ja, das ist Inhalt seines Glaubens.
Und überhaupt, glauben das nicht sowieso alle Männer und war das nicht auch bei uns auch herrschende Rechtsprechung?
Bei uns ist das jetzt auch, die Predigt wurde bei uns vorgenommen.
Wenn man mit „bei uns“ früher meint, übersieht man die Synchronität, als handelte die Predigt im siebten Jahrhundert und nicht im einundzwanzigsten.
Die Urteile, auf die sich die Islamverteidiger dabei stützen, waren zumeist Scheidungsurteile, man begründete die Scheidung damit, dass die Ehe die Gewährung beinhalte und dauerhafte Verweigerung ehewidrig sei. Es gab auch, das soll nicht übersehen werden, Strafurteile, die eine Art Notwehr gegen die Verweigerung als Rechtfertigung anführten. Diese Rechtsprechung war bereits in der alten Bundesrepublik heftig kritisiert worden. Deshalb wäre das Argument „das war auch bei uns so“ nur dann eins, wenn man sagen könnte: und da finden wir das gut.
Wir werden uns noch nach dieser Rechtsprechung zurücksehen, als die ehelichen Pflichten aus dem Vertrag gleichrangiger Partner abgeleitet wurden und nicht von einem Moschusochsen verkündet.
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dr. w,
Sonntag, 22. Februar 2015, 18:14
Der Islam
hat etwas Religionsartiges, also besondere Rückbindung meinend, Götter betreffend, streng genommen: einen Gott, der Allah genannt wird, betreffend; spätere Kollektivismen haben es womöglich versäumt diesbezüglich klar auszubauen, auch wenn Rosenberg u.a. hier Ansätze hatten, auch wenn es im Bolschewismus hier Ansätze gab, bei besonderem Bedarf wird der Schreiber dieser Zeilen gerne belegend und webverweisend: "So richtig töfte" wird ein Kollektivismus erst durch sozusagen beigeschaltete Religion.
Es könnte erst die Religion gewesen sein, die in der Lage war totalitaristisch sozusagen optimal abzufeimen.
Später, also im Fall des einstweiligen Unterliegens, dann auch besondere angebliche Rechte für sich in Anspruch nehmend, die sogenannte Religionsfreiheit meinend.
Hmm, hmm, also hier haben wohl die bekannten Kollektivismen des letzten Jahrhunderts gefehlt.
Insofern: Rückbesinnnung.
Letztlich geht es hier ja um das Exoterische, das dem Esoterischen entgegenzustehen hat, dies anzumerken ist dem Schreiber dieser Zeilen wichtig.
MFG
Dr. W (der bei Bedarf noch ausbauen wird)
Es könnte erst die Religion gewesen sein, die in der Lage war totalitaristisch sozusagen optimal abzufeimen.
Später, also im Fall des einstweiligen Unterliegens, dann auch besondere angebliche Rechte für sich in Anspruch nehmend, die sogenannte Religionsfreiheit meinend.
Hmm, hmm, also hier haben wohl die bekannten Kollektivismen des letzten Jahrhunderts gefehlt.
Insofern: Rückbesinnnung.
Letztlich geht es hier ja um das Exoterische, das dem Esoterischen entgegenzustehen hat, dies anzumerken ist dem Schreiber dieser Zeilen wichtig.
MFG
Dr. W (der bei Bedarf noch ausbauen wird)
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hans unland,
Sonntag, 22. Februar 2015, 21:25
Moderne Zeiten
Beim Lesen dieser Zeilen fiel mir ein alter Witz ein.
- Er kommt ins Schlafzimmer, ein Tablett mit einem Glas Wasser und zwei Aspirin auf einer Hand balancierend. "Für deine Kopfschmerzen", meint er lächelnd. Sie unwirsch: "Was soll der Quatsch, ich hab keine Kopfschmerzen!". Darauf er erfreut: "Super, dann können wir ja poppen".
Ok, ok, der ist uralt. Aber er wird von jedem verstanden, der eine gewisse Altersgrenze erklommen hat. Außer, er gehört einer Ethnie an, bei der es keine Rolle spielt, ob sie will oder nicht. Da könnte es mit dem Verständnis schon mal hapern.
Hierzulande wurde die "Beischlafpflicht" vom Gesetzgeber abgeschafft. Aus gutem Grund. Es gibt sogar den Straftatbestand der ehelichen Vergewaltigung. Dauerhafte Verweigerung ist jedoch nach wie vor ein Argument, eine Ehe zu scheiden. Man spricht in dem Fall von Zerrüttung der Ehe.
MfG
Hans
- Er kommt ins Schlafzimmer, ein Tablett mit einem Glas Wasser und zwei Aspirin auf einer Hand balancierend. "Für deine Kopfschmerzen", meint er lächelnd. Sie unwirsch: "Was soll der Quatsch, ich hab keine Kopfschmerzen!". Darauf er erfreut: "Super, dann können wir ja poppen".
Ok, ok, der ist uralt. Aber er wird von jedem verstanden, der eine gewisse Altersgrenze erklommen hat. Außer, er gehört einer Ethnie an, bei der es keine Rolle spielt, ob sie will oder nicht. Da könnte es mit dem Verständnis schon mal hapern.
Hierzulande wurde die "Beischlafpflicht" vom Gesetzgeber abgeschafft. Aus gutem Grund. Es gibt sogar den Straftatbestand der ehelichen Vergewaltigung. Dauerhafte Verweigerung ist jedoch nach wie vor ein Argument, eine Ehe zu scheiden. Man spricht in dem Fall von Zerrüttung der Ehe.
MfG
Hans
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