Montag, 29. November 2021
Nachtrag
Das Thüringer Gesundheitsministerium hat auf die Frage der Jenaer Seniorenzeitung, ob die Aufklärungspflicht wegfällt, geantwortet: nein.

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Sicherlich hat sich der Schreiber dieser Zeilen an anderer Stelle ein wenig ungünstig ausgetobt, nicht gemeint war Gegenrede besonderer Art, auch wenn ihm eine "Aufklärung" irgendwie nicht notwendig erscheint, wenn pflichtig sozusagen dem Huhn in den Popol gepiekst wird (oder in Muskelmasse, die Verabreichung derartiger Impfung kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen).

Mit freundlichen Grüßen und weiterhin viel Erfolg, ein kleines danke soll für Ihre, aus Sicht einiger ganz vorzügliche Arbeit nicht vergessen werden
Dr. W

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Aufklärung vor "Pflichtimpfung"
Der Punkt ist schon sehr brisant! Kein Eingriff ohne Aufklärung, bestätigt also auch das Thüringer Gesundheitsministerium. Wenn aber den Betroffenen die Ablehnung der Behandlung (z.B. aufgrund der in der Aufklärung erwähnten Risiken, wie Anaphylaxie) nicht ohne Konsequenzen möglich ist, dann ist das wichtigste Grundprinzip in der Medizin ad acta gelegt.
Dann braucht man wirklich keine Aufklärung, was aber wiederum gesetzwidrig ist.
In anderen Kontexten würden die NGOs schon auf den Barrikaden sein.

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