Mittwoch, 29. November 2017
Juristisches Verständnis kultureller Eigenarten
Noch so eine Rechtsbiegung; wenn es kulturellen Rabatt bei der Strafzumessung gibt, ist das ja sogar irgendwo gesetzlich vertretbar, wenn auch rechtspolitisch verheerend -- dann müsste aber Selbiges etwa bei der Bewertung der Zeugenaussagen zur Anwendung kommen. Dann müsste die Horde Cousins, die aussagt, dass das Opfer angefangen hat, ebenso kulturell gewürdigt werden, dann müsste das Gericht feststellen, dass sie durch ihre Kultur dazu gehalten sind, so auszusagen, und dass dieser Aussage ein verminderter Beweiswert zukommt.
Das sind so die kulturellen Feinheiten, die es zu verstehen gilt.

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