Freitag, 20. Februar 2015
Abweichende Rechtsauffassung
Dem juristischen Laien sind zwei häufige Anwendungen des Strafrechts durch juristische Profis nicht einleuchtend. Und das völlig zu Recht, weil sie falsch sind, Rechtsbeugung, wären sie vorsätzlich.

Mord wird in herrschender Rechtsprechung und Lehre als Qualifizierung von Totschlag aufgefasst mit Mordmerkmalen, die so eng auszulegen sind, dass sie, wenn sie vorliegen, immer noch nicht vorliegen.
Dies wäre nur dann richtig, wenn im Gesetz Totschlag vor Mord stünde. Es ist aber umgekehrt, deshalb muss Mord das Grunddelikt sein, Totschlag bedeutet im Gesetzeswortlaut, einen Menschen zu töten, „ohne Mörder zu sein“. Es müsste also geprüft werden, dass Mordmerkmale nicht vorliegen, und dann lässt sich die über-enge Auslegung nicht halten.
Heiko Maas wir das Gesetz schon noch anpassen.

Körperverletzung mit Todesfolge wird angenommen, wenn alle auf einen eintrampeln und es sich nicht feststellen lässt, welcher Tritt der tödliche war.
Auch dies ist fahrlässige Rechtsbeugung. Das wäre nur dann richtig, wenn keiner weiß, dass die anderen schon getreten haben, oder nicht erwarten kann, dass noch weitere treten werden. Dann bestünde nicht notwendig Tötungsvorsatz. So aber wie in den meisten Fällen muss jeder davon ausgehen, dass sein Tritt im Zusammenhang mit den anderen tödlich sein kann. Gemeinschaftlicher Mord.

Es sind aber, wie gesagt, nicht nur Juristen, die an der Erosion des Rechtsstaates arbeiten, auch die Dummgrünen und das sie tragende Milieu:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/kreuzberg-blog/heftiger-streit-in-kreuzberg-versammlung-zum-goerlitzer-park-nach-tumulten-abgebrochen/11397292.html

... comment

 
Ein wieder gar nicht lustiger
sachlicher Beitrag, der zuzutreffen scheint.
Primär eine juristische bis rechtsphilosophische Analyse, btw: in den Staaten beispielsweise ist man hier trockener, pflegt auch ordentliche Strafmaße.

Könnte oder müsste letztlich am Konzept der Menschenwürde liegen, die ganz zuvörderst in der BRD eingeführt worden ist, einerseits um aus Nazis Menschen zu machen und andererseits um Nazis, es drohte seinerzeit noch eine weitergehendere Entrübung als durch Nürnberg, vor dem Tod zu schützen.
Es gibt diesbezüglich eine Datenlage, die hier bedarfsweise auch beigebracht werden könnte.
Statt also in Menschenrechte zu machen, ist in Würde gemacht worden, was aus sich heraus immer auch Täterwürde und Täterschutz bedeutet, vielleicht sogar an erster Stelle.

MFG
Dr. W (der sich fragt, wie Sie das immer machen, Herr Zeller, Sie gelten doch formal als ungebildet)

... link  

 
Herrmansche Ochlokratie
müsste vorgelegen haben wie angestrebt worden sein,
nice. - Dies noch kurz zum im WebLog-Artikel angelegten Webverweis ergänzt.

... link  

 
Daran sieht man,
dass Geltung nichts bedeutet.

... link  

 
Schon klar
, war nicht bös gemeint, Ihr Kommentatorenfreund erinnerte sich in diesem Zusammenhang - womöglich ungünstig - daran, dass sein eigener Bildungsgrad einmal in Frage gestellt worden ist.

Hmm, aber ansonsten, nöh, schon OK, der Schreiber dieser Zeilen bleibt hier Fanboy.
MFG
Dr. W (der einstmals darauf herumgehackt hat, dass das Visuelle fehlt, diesbezüglich aber seine Kritik einzustellen hat)

... link  


... comment
 
Mord oder Totschlag, ist das hier die Frage?
Interessante Reflektion zu einem unerfreulichem Thema. Was bewog den Verfasser? Wellensittich vom Balkon geschubst und nun von Gewissensbissen geplagt?
Ok, ok, ich weiß von nichts und hab gar nichts gesehen. ;-)

Was die Dummgrüninnen betrifft: Ein Artikel aus dem immer wiederkehrenden Alltag. Grüne Taktik. Wenn eine Diskussion mit offenem Ergebnis nicht gefällt, dann wird herumkrakeelt um selbige zu beenden. Das funktioniert schon sehr lange. Ich hätte das Dreckspack aus dem Saal werfen lassen, oder vom Balkon ge... äh, aber mich fragt ja keiner.

MfG
Hans

... link  


... comment