Samstag, 22. Januar 2022
Gekündigter Deal
Hat der Staat das Recht, einen Queerbeauftragten einzusetzen?
Eine Rechtsgrundlage hat er nicht, dafür eine Moralgrundlage.
Die Rechtmäßigkeit eines staatlichen Eingriffs beginnt beim legitimen Zweck. Dieser Zweck darf aber überhaupt nur etwas sein, was in den Bereich staatlicher Kompetenz fällt. Ein 'Problem mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit' ist jedenfalls keins, der Staat hat sich aus den Gemütsverfassungen der Bürger herauszuhalten und nur deren Recht zu schützen.
Man hat aber als Bürger keine Handhabe gegen diese illegitime Anmaßung, weil auch der Bürger den Staat in Ruhe zu lassen hat, solange er nicht persönlich betroffen ist.
Das war der Deal.
Er ist vom Staat aufgekündigt worden.

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